MesoSkin Fortgeschrittene Mesotherapie

Art.-Nr. MESOSK
CHF 3 290.00
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MesoSkin Fortgeschrittene Mesotherapie
Produktbeschreibung

!!! Achtung: Bitte lesen Sie die rechtlichen und behördlichen Einschränkungen unten auf der Seite!!!

Das MesoSkin-Gerät ist die erste nadelfreie Mesotherapie mit nicht-invasiver transdermaler Elektroporation und Mikrostifte-Technologie (EPM). EPM ermöglicht es Wirkstoffen, durch die Bildung natürlicher Mikrokanäle in die Schutzbarriere der Epidermis einzudringen und diese zu überwinden. Nährstoffe werden gleichmässig im Unterhautgewebe verteilt. Diese Aufnahme in das Mesoderm beschleunigt den Zellstoffwechsel, erhöht die Widerstandskraft gegen Hautalterung und fördert die Kapillarzirkulation.

MesoSkin nutzt die Elektroporationstechnik in Kombination mit einem mit Mikrostifte ausgestatteten Stempel, um Wirkstoffe in die Epidermis einzudringen. Es ist für die Anti-Aging-Pflege, Körperpflege und Kopfhautstimulation bestimmt.

Elektroporation oder Elektropermeabilisierung ist eine mikrobiologische Technik, bei der ein sehr schwaches elektrisches Feld (25 μC) an Zellmembranen angelegt wird, die dadurch destabilisiert werden, was die Membranpermeabilität erhöht.

Ein motorisiertes Stempel (max. 5 Hz), ausgestattet mit Mikrostifte, öffnet Kanäle im Stratum Corneum bis zu einer Tiefe von 100-150 µm, um die Aufnahme von Wirkstoffen zu erleichtern. Diese konischen Mikrostifte werden auf der flachen Seite des Stempels platziert.

Laut einer In-vivo-Studie (W. Hang, MD, 2024) verursacht das nicht-invasive EPM von MesoSkin nur leichte Hautnebenwirkungen: diffuse Rötung der Haut und kein Blutaustritt. Im Vergleich dazu führten laut dieser Studie invasive Methoden wie Microneedling mit 0,3 mm und Nadelroller mit 0,5 mm zu deutlichen Rötungen der Haut und einer Schwächung lokaler Kapillaren, was zu Blutaustritt führte.

Laut dieser Studie sind die tiefe Absorption und homogene Verteilung der Wirkstoffe des nicht-invasiven EPM von MesoSkin genauso wirksam wie die der invasiven Mesotherapie mit 32G-Nadeln.

Die Immunfluoreszenz-Visualisierung der Absorption und Diffusion von Wirkstoffen bis zum Basalschicht zeigt identische Ergebnisse zwischen diesen beiden Methoden:

Auf dem Markt erhältliche Mesotherapie-Produkte ermöglichen die Behandlung zahlreicher Indikationen für Körper, Gesicht und Kopfhaut mit MesoSkin:

  • Akne
  • Aknenarben
  • Alopezie
  • Antialterung
  • Anti-Cellulite
  • Anti-Falten
  • Antioxidans
  • Depigmentierung
  • Erschlaffte Haut
  • Geweberegeneration
  • Gewebeumstrukturierung
  • Haarverdichtung
  • Hautreinigung
  • Hautstraffung
  • Heliodermatitis
  • Revitalisierung der Haut
  • Verjüngung
  • Zellernährung
  • usw.

Empfehlungen

Da dieses Gerät nichtionisierende Strahlung (NIR) im Sinne des NISSG verwendet, müssen Kosmetikerinnen über einen V-NISSG Sachkundenachweis für die von ihnen erbrachte Pflege verfügen.

Wir bitten Kosmetikerinnen, die örtlichen Vorschriften zu respektieren, die von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind.

Aus Vorsichtsgründen empfehlen wir Kosmetikerinnen, Produkte zu verwenden, die den Swissmedic-Vorschriften im „Merkblatt – Injizierbare Produkte zur Faltenbehandlung“ (MU100_00_001) entsprechen.

Konformität

Bezüglich der MepV entspricht dieses Gerät den Angaben von Swissmedic im „Merkblatt – Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung“ (MU600_00_007).

„Um sicherzustellen, dass die Produkte nach Anhang 1 MepV während des Übergangszeitraums weiterhin auf dem Markt verfügbar sind, sollte es erlaubt sein, sie gemäss dem alten Recht weiterhin zu verkaufen und bereitzustellen. (…) Die rechtmässige Vermarktung in der Schweiz gemäss den alten Bestimmungen gilt daher als Voraussetzung dafür, dass ein Produkt von den Übergangsbestimmungen nach Art. 106 MepV profitieren kann. (…)

Plant der Hersteller keine klinische Prüfung, so dürfen die Produkte nach bisherigem Recht bis zum 31. Dezember 2028 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, falls folgende zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind:

a. Ab dem 1. Januar 2027 muss eine schriftliche Vereinbarung zwischen Hersteller und einer bezeichneten Stelle über die Durchführung der Konformitätsbewertung vorliegen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so dürfen die Produkte weiterhin bis zu den angegebenen Daten nach bisherigem Recht in der Schweiz in Verkehr gebracht werden .“

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