Vorführgerät, Neuzustand, 3 Monate Garantie, Abholung in Adliswil/ZH
Die Hauptanwendung dieses Diodenlasergeräts ist die dauerhafte Haarentfernung für alle Hauttypen und Haartypen, ausser weisse Haare. Es ist auch möglich, eine Fotoverjüngungsbehandlung anzubieten.
Die Avantgarde-Technologie dieses Geräts bietet eine schnelle, schmerzfreie Haarentfernung mit minimalem Risiko und maximaler Effizienz durch die Hybridkombination 755+808+1.064nm von essentiellen Wellenlängen in einem breiten Frequenzbereich ist als Option verfügbar.
Das Gerät verfügt über ein kompaktes Modul mit Rädern in klarem Design und einem großen 12.1-Zoll-TFT-LCD-Touchscreen in Farbe. Alle Parameter können sehr einfach mit einer sehr ergonomischen visuellen Oberfläche eingestellt werden.
Die Stärken dieses Geräts sind:
Die technischen Eigenschaften sind wie folgt:
Typ | Dioden Laser |
Wellenlänge | hybrid 755+808+1.064nm |
Stromstärke | 12A, Typ 23 |
Leistung | 2.600W |
Fluenz | max. 120J/cm2 |
Frequenz | 1 bis 10Hz |
Dauer | 5 bis 400ms |
Schüsse | > 20Mio |
Dioden-Laser | Lasertel (USA) |
Kristallgrösse | 12x20mm2 |
Pulsmodus | gepulst |
Filter | Ionenfilter und Feinpartikelfilter |
Kühlung | Hitachi Kompressor Industrial Grade, Halbleiter, Wasserzirkulation und Belüftung |
Handstück | Gekühlter Kristall, gesteuert durch PID-Algorithmus |
Gewicht | 55kg, 53x48x106cm3 |
Zertifikat | CE LVD OK V-NISSG |
"Um sicherzustellen, dass die Produkte nach Anhang 1 MepV während des Übergangszeitraums weiterhin auf dem Markt verfügbar sind, sollte es erlaubt sein, sie gemäss dem alten Recht weiterhin zu verkaufen und bereitzustellen. (...) Die rechtmässige Vermarktung in der Schweiz gemäss den alten Bestimmungen gilt daher als Voraussetzung dafür, dass ein Produkt von den Übergangsbestimmungen nach Art. 106 MepV profitieren kann. (...)
Plant der Hersteller keine klinische Prüfung, so dürfen die Produkte nach bisherigem Recht bis zum 31. Dezember 2028 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, falls folgende zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind:
a. Ab dem 1. Januar 2027 muss eine schriftliche Vereinbarung zwischen Hersteller und einer bezeichneten Stelle über die Durchführung der Konformitätsbewertung vorliegen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so dürfen die Produkte weiterhin bis zu den angegebenen Daten nach bisherigem Recht in der Schweiz in Verkehr gebracht werden.
Warnung !
Wie viele erfolgreiche Marken ist Lasermach betrügerischen Kopien ausgesetzt. Diese minderwertigen Kopien werden mit gefälschten Homologationszertifikaten illegal auf den Markt gebracht. Personen, die ein den Anforderungen nicht entsprechendes Gerät in Verkehr bringen oder falsche oder ungenaue Zertifikate verwenden, drohen bis zu 3 Jahre Gefängnis (PrSG, Art. 16).