ELMAstim4 Gesäss und Bauch

Art.-Nr. FEM4
CHF 12 900.00
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ELMAstim4 Gesäss und Bauch
Produktbeschreibung

Das ELMAstim4-Gerät ist eine Bodybuilding-Maschine, die auf elektromagnetischer (EM) Technologie basiert und auch als nicht-invasives brasilianisches Lifting bezeichnet wird. Es ist ein multifunktionales Instrument zur Formung des Körpers durch Lipolyse und Muskelaufbau.

Diese Technik ist besonders effektiv für das Gesäss und den Bauch. Dieses Gerät verwendet die HEM-Technologie (High Intensity Focused Electromagnetic Field), um starke Muskelkontraktionen auszulösen, die zu einer erhöhten Muskeldichte, einem verringerten Fettvolumen und einem verbesserten Tonus führen.

Die so induzierte übermaximale Kontraktion zwingt das Muskelgewebe, sich an diesen extremen Zustand anzupassen. Es reagiert mit einer tiefgreifenden Veränderung seiner inneren Struktur, die zu Muskelaufbau, Verspannungen, Konditionierung und Fettverbrennung führt.
Durch die Reduzierung des Bauchfetts und den gleichzeitigen Aufbau der Muskelbasis unter Fett können Patienten eine schlankere und sportlichere Körperkontur erreichen.
Wenn es auf das Gesäß aufgetragen wird, kann es dem Patienten eine sportlichere und gewichthebendere Figur geben. Diese Technik kann zusätzlich zum Prinzip des Erhitzens (Lipolaser) oder Abkühlens (Kryolipolyse) angewendet werden. Im Vergleich zu diesen beiden anderen Techniken hat es den Vorteil, dass kein Erythem verursacht wird.

Die kombinierte Luft- + Wasserkühlung ist deutlich effizienter als die einzige Luftkühlung, die den Nachteil hat, größere Griffe zu benötigen.

Der empfohlene Behandlungsplan sieht vor, vier 30-minütige Behandlungen in zwei Wochen durchzuführen. Die besten Ergebnisse werden nach drei Monaten sichtbar und werden sich nach sechs Monaten weiter verbessern.
Die technischen Eigenschaften sind wie folgt:
Handstücke 2 gross
2 medium
Magnetische Energie 0 bis 7 Tesla
Leistung 4.300 W
Frequenz 1 bis 100 Hz
Pulsdauer 300 μs
Kühlung Luft + Wasser
Zertifikat CE LVD
OK V-NISSG

Erläuterungen von Swissmedic

« Um sicherzustellen, dass die Produkte nach Anhang 1 MepV während des Übergangszeitraums weiterhin auf dem Markt verfügbar sind, sollte es erlaubt sein, sie gemäss dem alten Recht weiterhin zu verkaufen und bereitzustellen. (…) Die rechtmässige Vermarktung in der Schweiz gemäss den alten Bestimmungen gilt daher als Voraussetzung dafür, dass ein Produkt von den Übergangsbestimmungen nach Art. 106 MepV profitieren kann. (…)

Plant der Hersteller keine klinische Prüfung, so dürfen die Produkte nach bisherigem Recht bis zum 31. Dezember 2028 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, falls folgende zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind:
a. Ab dem 1. Januar 2027 muss eine schriftliche Vereinbarung zwischen Hersteller und einer bezeichneten Stelle über die Durchführung der Konformitätsbewertung vorliegen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so dürfen die Produkte weiterhin bis zu den angegebenen Daten nach bisherigem Recht in der Schweiz in Verkehr gebracht werden. »

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