ComfortDual Matrix-Radiofrequenzen

Art.-Nr. COMF
CHF 12 900.00
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ComfortDual Matrix-Radiofrequenzen
Produktbeschreibung

Die ComfortDual-Plattform bietet die neuesten technologischen Innovationen, insbesondere die Kombination von Funkfrequenzen (RF) im Split-Matrix-Modus und dem klassischen bipolaren Modus, den einzigen wirklich professionellen Grundmodi. Es bietet maximale Effizienz für ein breiteres Operationsspektrum und große Flexibilität bei der Verwendung.

Die Hauptanwendungen von RF sind:
  • Verbesserung der Cellulite
  • Reduzierung von Narben, zB Akne
  • Faltenreduzierung
  • Glättung nach der Fettabsaugung
  • Straffung des Gewebes
  • Korrektur des Ovals des Gesichts.
Das ComfortDual-Gerät verfügt über ein kompaktes Modul mit klarem Design und einem großen 10-Zoll-TFT-LCD-Farbbildschirm für Touch-Bedienelemente.
Die Funktionsmenüs sind grafisch und intuitiv. Sie erfordern keine besonderen Kenntnisse.
Die Stärken dieses Geräts sind:
  • Innovation und Effizienz des Split-Matrix-Modus
  • Hohe Leistung (max. 125 W)
  • Matrixspitzen je nach Region in 3 Größen unterteilt
  • Exklusive bipolare Keramikkathoden in 2 Größen je nach Region
  • Sehr hohe Qualität in Design und Herstellung
  • Benutzerfreundlichkeit und Wartung
  • Einfache und robuste Verbindung des Handstücks
  • Platzsparend dank des kompakten Designs des Geräts.

Die technischen Eigenschaften sind wie folgt:

Leistung max. 125 W
Frequenzen 4 MHz
Kühlung Belügtung
Patronen
Matriz 15 mm M
Matriz 30 mm L
Matriz 40 mm XL
Bipolar 10 mm S
Bipolar 20 mm L
Zertifikat CE LVD
OK V-NISSG
Dimensionen und Gewicht L 31 x B 31 x H 35 cm3, 5 kg

Erläuterungen von Swissmedic

« Um sicherzustellen, dass die Produkte nach Anhang 1 MepV während des Übergangszeitraums weiterhin auf dem Markt verfügbar sind, sollte es erlaubt sein, sie gemäss dem alten Recht weiterhin zu verkaufen und bereitzustellen. (…) Die rechtmässige Vermarktung in der Schweiz gemäss den alten Bestimmungen gilt daher als Voraussetzung dafür, dass ein Produkt von den Übergangsbestimmungen nach Art. 106 MepV profitieren kann. (…)

Plant der Hersteller keine klinische Prüfung, so dürfen die Produkte nach bisherigem Recht bis zum 31. Dezember 2028 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, falls folgende zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind:
a. Ab dem 1. Januar 2027 muss eine schriftliche Vereinbarung zwischen Hersteller und einer bezeichneten Stelle über die Durchführung der Konformitätsbewertung vorliegen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so dürfen die Produkte weiterhin bis zu den angegebenen Daten nach bisherigem Recht in der Schweiz in Verkehr gebracht werden. »

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